Klare Regeln. Faire Zusammenarbeit.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent und verständlich erklärt

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Buchung, Leistungen, Zahlungsbedingungen, Stornierungen sowie den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien – klar, transparent und nachvollziehbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baff GmbH für TEAMEVENTS.net für Verträge mit Unternehmern (B2B)
 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Anbieter und Vertragspartner für die über TEAMEVENTS.net angebotenen Leistungen ist:

    Baff GmbH
    An der Fohlenweide 22
    67112 Mutterstadt
    Deutschland

    Vertreten durch: Patrick Strese
    E-Mail: info@baff.eu
     
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. TEAMEVENTS.net richtet sich nicht an Verbraucher.
  4. Die AGB gelten insbesondere für:
  • Teambuilding-Veranstaltungen,
  • Firmenevents,
  • Firmenfeiern,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Sommerfeste,
  • Kick-offs,
  • Tagungen und Rahmenprogramme,
  • Workshops,
  • mobile Eventkonzepte,
  • Dinnershows,
  • Online-Events,
  • Full-Service-Veranstaltungen,
  • Technik- und Produktionsleistungen,
  • Moderation und Entertainment,
  • Locationvermittlung bzw. Locationorganisation,
  • sonstige individuell vereinbarte Eventleistungen.
  1. Maßgeblich für Art und Umfang der konkreten Leistung sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung.
  2. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Baff GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Anfragen über TEAMEVENTS.net sind unverbindlich.
  2. Die Darstellung von Eventformaten und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  3. Auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erstellt die Baff GmbH in der Regel ein individuelles Angebot.
  4. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
  • schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots,
  • Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
  • ausdrückliche Beauftragung per E-Mail oder
  • eine sonstige eindeutige Bestätigung der Buchung.
  1. Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Veranstaltungstermin verbindlich reserviert.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

3. Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der von der Baff GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Angaben auf TEAMEVENTS.net zu:
  • Ablauf,
  • Dauer,
  • Teilnehmerzahlen,
  • Ausstattung,
  • Personalbedarf,
  • Veranstaltungsflächen,
  • Programminhalten

stellen allgemeine Beschreibungen des jeweiligen Eventformats dar, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des individuellen Angebots geworden sind.

  1. Die Baff GmbH ist berechtigt, einzelne organisatorische oder inhaltliche Details anzupassen, sofern:
  • dies für die Durchführung erforderlich ist,
  • die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist und
  • der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
  1. Insbesondere können bei Bedarf gleichwertige Materialien, Moderatoren, Trainer, Künstler oder technische Komponenten eingesetzt werden.

4. Preise

  1. Es gelten die im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich gegenüber Unternehmern sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusätzlich können insbesondere berechnet werden:
  • Reise- und Fahrtkosten,
  • Übernachtungskosten,
  • Transportkosten,
  • Parkgebühren,
  • Maut- oder sonstige Reisekosten,
  • Locationkosten,
  • Catering,
  • Technik,
  • Fremdpersonal,
  • Künstler,
  • Materialkosten,
  • Genehmigungen,
  • zusätzliche Auf- und Abbauzeiten,
  • sonstige individuell vereinbarte Fremd- und Zusatzleistungen.
  1. Art und Umfang solcher Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind entsprechend der im Angebot bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
  2. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Die Baff GmbH kann insbesondere bei:
  • größeren Auftragsvolumina,
  • hohen Fremdkosten,
  • Neukunden,
  • langfristig reservierten Veranstaltungen

angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.

  1. Entsprechende Zahlungsbedingungen werden im Angebot ausgewiesen.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  3. Die Baff GmbH ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, weitere Leistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.

6. Teilnehmerzahl

  1. Die im Angebot genannte Teilnehmerzahl ist Grundlage für:
  • Konzeption,
  • Materialplanung,
  • Personalplanung,
  • Logistik,
  • Preisberechnung.
  1. Änderungen der Teilnehmerzahl sind der Baff GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  2. Soweit der Preis auf einer bestimmten Teilnehmerzahl oder Preisstaffel beruht, führt eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl grundsätzlich nicht automatisch zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Soweit ein Preis pro Teilnehmer vereinbart wurde, gelten die im Angebot festgelegten Abrechnungsregeln.
  4. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur möglich, soweit die:
  • Veranstaltungskapazität,
  • Materialmenge,
  • Personalplanung,
  • Räumlichkeiten

dies zulassen.

  1. Zusätzliche Teilnehmer werden entsprechend dem vereinbarten bzw. daraus resultierenden Preis berechnet.

7. Verbindliche Teilnehmerzahl

  1. Soweit für die Veranstaltung eine endgültige Teilnehmerzahl erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese spätestens innerhalb der im Angebot genannten Frist mitzuteilen.
  2. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verringerung der Teilnehmerzahl insbesondere hinsichtlich bereits bestellter oder reservierter Leistungen wie:
  • Catering,
  • Hotel,
  • Material,
  • Personal,
  • Location,
  • Technik

nicht mehr berücksichtigt werden.

  1. Bereits angefallene bzw. nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, die für die Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
  • Teilnehmerzahl,
  • Veranstaltungsort,
  • zeitlicher Ablauf,
  • Ansprechpartner,
  • Zufahrtsmöglichkeiten,
  • Parkmöglichkeiten,
  • Sicherheitsbestimmungen,
  • Stromversorgung,
  • Veranstaltungsfläche,
  • Aufbauzeiten,
  • besondere Vorgaben des Veranstaltungsortes.
  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt vorhanden sind.
  2. Verzögerungen oder Einschränkungen, die aufgrund fehlender oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Baff GmbH.

9. Veranstaltungsort

  1. Wird die Veranstaltung in einer vom Auftraggeber bereitgestellten Location durchgeführt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese für die vereinbarte Veranstaltung geeignet ist.
  2. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass erforderliche:
  • Genehmigungen,
  • Zugangsrechte,
  • Sicherheitsvoraussetzungen,
  • Stromanschlüsse,
  • Flächen,
  • Aufbauzeiten,
  • Anlieferungsmöglichkeiten

vorhanden sind.

  1. Die Baff GmbH ist berechtigt, eine Durchführung abzulehnen oder anzupassen, wenn vor Ort erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen.
  2. Zusätzliche Kosten, die aufgrund ungeeigneter oder abweichender Gegebenheiten vor Ort entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, können zusätzlich berechnet werden.

10. Outdoor-Veranstaltungen und Wetter

  1. Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber grundsätzlich das Risiko gewöhnlicher jahreszeitlicher Wetterverhältnisse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber hat bei Bedarf geeignete wettergeschützte Ausweichflächen bereitzuhalten, wenn dies für das gebuchte Event erforderlich ist.
  3. Die Baff GmbH kann den Ablauf aus Sicherheitsgründen an Wetterbedingungen anpassen.
  4. Hierzu können insbesondere gehören:
  • zeitliche Verschiebungen,
  • Verkürzungen,
  • Unterbrechungen,
  • Wechsel auf eine Indoor-Alternative,
  • Anpassung einzelner Programmpunkte.
  1. Kann eine Veranstaltung aufgrund von Wetterbedingungen nicht wie ursprünglich geplant stattfinden, obwohl eine zumutbare alternative Durchführung möglich ist, begründet dies keinen Anspruch auf Stornierung.
  2. Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen oder höherer Gewalt gelten die entsprechenden Regelungen dieser AGB.

11. Einsatz von Mitarbeitern, Moderatoren, Künstlern und Trainern

  1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die Baff GmbH ist berechtigt, Moderatoren, Trainer, Künstler, Techniker oder sonstiges Personal durch gleichwertig qualifizierte Personen zu ersetzen.
  3. Dies gilt insbesondere bei:
  • Krankheit,
  • Unfall,
  • höherer Gewalt,
  • sonstiger kurzfristiger Verhinderung.
  1. Ein solcher personeller Wechsel stellt grundsätzlich keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.

12. Fremdleistungen und Partner

  1. Im Rahmen von Full-Service-Veranstaltungen kann die Baff GmbH Leistungen externer Partner einbeziehen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Locations,
  • Hotels,
  • Gastronomie,
  • Catering,
  • Künstler,
  • Technikdienstleister,
  • Transportdienstleister,
  • Dekoration,
  • Fotografen,
  • Videoproduzenten.
  1. Ob die Baff GmbH hinsichtlich einer Fremdleistung selbst Vertragspartner wird oder lediglich eine Leistung vermittelt, ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
  2. Soweit Fremdleistungen von der Baff GmbH im eigenen Namen als Bestandteil des vereinbarten Gesamtpakets angeboten werden, ist die Baff GmbH Vertragspartner des Auftraggebers.
  3. Bei einer bloßen Vermittlung kommt der Vertrag über die betreffende Fremdleistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungspartner zustande.
  4. Der Auftraggeber wird hierauf entsprechend hingewiesen.

13. Änderungen durch den Auftraggeber

  1. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  2. Ein Anspruch auf Umsetzung nachträglicher Änderungen besteht nicht.
  3. Zusätzlicher Aufwand aufgrund nachträglicher Änderungen kann gesondert berechnet werden.
  4. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von:
  • Veranstaltungsort,
  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Teilnehmerzahl,
  • Programm,
  • Technik,
  • Aufbau,
  • Catering,
  • Personalbedarf.
  1. Bevor kostenpflichtige Zusatzleistungen umgesetzt werden, wird der Auftraggeber über die zusätzlichen Kosten informiert.

14. Terminverlegung durch den Auftraggeber

  1. Ein verbindlich gebuchter Veranstaltungstermin kann nicht einseitig durch den Auftraggeber verschoben werden.
  2. Die Baff GmbH kann einer frühzeitig angefragten Terminverlegung freiwillig zustimmen.
  3. Ein Anspruch auf Terminverlegung besteht nicht.
  4. Voraussetzung für eine Verlegung ist insbesondere, dass:
  • ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist,
  • erforderliches Personal verfügbar ist,
  • Materialien und Technik verfügbar sind,
  • beteiligte Fremddienstleister einer Verlegung zustimmen können.
  1. Bereits entstandene bzw. nicht mehr stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Die Baff GmbH kann zusätzlichen organisatorischen Aufwand für eine Terminverlegung angemessen berechnen.
  3. Eine gewährte Terminverlegung begründet keinen Anspruch auf eine erneute Terminänderung.

15. Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Nach Vertragsschluss werden der Veranstaltungstermin sowie die erforderlichen personellen und sachlichen Kapazitäten verbindlich für den Auftraggeber reserviert.
  2. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber kann die Baff GmbH folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:

bis einschließlich 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
30 % des vereinbarten Auftragswerts

60 bis einschließlich 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des vereinbarten Auftragswerts

30 bis einschließlich 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
75 % des vereinbarten Auftragswerts

ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
100 % des vereinbarten Auftragswerts

  1. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Baff GmbH.
  2. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Baff GmbH überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Baff GmbH bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
  4. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der jeweiligen Stornopauschale berücksichtigt sind.
  5. Hierzu können insbesondere gehören:
  • Locationkosten,
  • Hotelkosten,
  • Reisebuchungen,
  • Catering,
  • Künstler,
  • externe Technik,
  • Sonderanfertigungen,
  • individuell produzierte Materialien.
  1. Im individuellen Angebot können für bestimmte Fremdleistungen abweichende Stornofristen vereinbart werden.

16. Teilstornierung

  1. Eine erhebliche Reduzierung des vereinbarten Leistungsumfangs oder der Teilnehmerzahl kann wirtschaftlich einer Teilstornierung entsprechen.
  2. Soweit durch eine Reduzierung bereits eingeplante Leistungen, Personal, Material oder Fremdkosten nicht mehr benötigt werden, können hierfür angemessene Stornokosten entsprechend den vorstehenden Grundsätzen anfallen.
  3. Die konkrete Abrechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungs- und Kostenumfang.

17. Absage oder Änderung durch die Baff GmbH

  1. Muss die Baff GmbH eine Veranstaltung aus einem von ihr zu vertretenden Grund absagen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren.
  2. Soweit möglich, kann ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden.
  3. Nimmt der Auftraggeber einen angebotenen Ersatztermin nicht an, werden bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
  4. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

18. Höhere Gewalt

  1. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Baff GmbH liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, haftet die Baff GmbH hierfür nicht, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
  • Naturkatastrophen,
  • außergewöhnliche Unwetter,
  • behördliche Verbote,
  • Terror- oder Sicherheitslagen,
  • erhebliche Verkehrs- oder Infrastrukturstörungen,
  • Streiks,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • unvorhersehbare Unbrauchbarkeit eines Veranstaltungsortes,
  • vergleichbare Ereignisse.
  1. Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine wirtschaftlich und organisatorisch angemessene Lösung bemühen.
  2. Dies kann insbesondere eine Terminverlegung oder Anpassung des Veranstaltungskonzepts sein.
  3. Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Fremdkosten bleiben vom Auftraggeber zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.

19. Verzögerungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Start-, Aufbau- und Veranstaltungszeiten einzuhalten.
  2. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter, Gäste oder von ihm beauftragte Dritte entstehen, können zu einer Verkürzung des Programms führen.
  3. Ein Anspruch auf Verlängerung über die vereinbarte Veranstaltungszeit hinaus besteht nicht.
  4. Entsteht aufgrund einer vom Auftraggeber verursachten Verzögerung zusätzlicher Personal-, Technik- oder sonstiger Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

20. Sicherheit und Verhalten der Teilnehmer

  1. Der Auftraggeber informiert seine Teilnehmer über für das jeweilige Event geltende Sicherheits- und Verhaltenshinweise.
  2. Teilnehmer haben den Anweisungen des eingesetzten Eventpersonals Folge zu leisten, soweit diese der:
  • Sicherheit,
  • ordnungsgemäßen Durchführung,
  • Vermeidung von Schäden

dienen.

  1. Teilnehmer können von einzelnen Aktivitäten oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:
  • sich oder andere gefährden,
  • Sicherheitsanweisungen missachten,
  • erheblich alkoholisiert sind,
  • unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen,
  • den Veranstaltungsablauf erheblich stören.
  1. Ein solcher Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Preisreduzierung, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.

21. Gesundheitliche Voraussetzungen

  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Teilnehmer über besondere körperliche oder gesundheitliche Anforderungen des jeweils gebuchten Events zu informieren, soweit diese von der Baff GmbH mitgeteilt wurden.
  2. Teilnehmer entscheiden grundsätzlich eigenverantwortlich über ihre Teilnahme.
  3. Bei Veranstaltungen mit besonderen körperlichen Anforderungen kann die Baff GmbH Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von einzelnen Aktivitäten ausschließen, wenn konkrete gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.

22. Beschädigung von Material und Equipment

  1. Von der Baff GmbH oder ihren Partnern bereitgestellte:
  • Technik,
  • Eventmaterialien,
  • Instrumente,
  • Tablets,
  • Werkzeuge,
  • Spielmaterial,
  • Dekoration,
  • sonstige Ausrüstung

sind pfleglich zu behandeln.

  1. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Auftraggeber haftet nicht automatisch für jedes Verhalten einzelner Teilnehmer; eigene vertragliche oder gesetzliche Verantwortlichkeiten des Auftraggebers bleiben jedoch unberührt.

23. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Soweit Foto-, Video- oder Tonaufnahmen als Bestandteil des Auftrags vereinbart werden, ergeben sich Umfang und Nutzungsrechte aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter bzw. Teilnehmer über geplante Aufnahmen zu informieren und – soweit erforderlich – entsprechende Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
  3. Soweit die Baff GmbH die datenschutzrechtliche Verantwortung für konkrete Aufnahmen übernimmt, werden erforderliche Informationen bzw. Einwilligungen entsprechend bereitgestellt.
  4. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen durch die Baff GmbH für eigene Werbezwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

24. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Von der Baff GmbH entwickelte Eventkonzepte, Spielideen, Rätsel, Präsentationen, Videos, Musikproduktionen, Grafiken, Ablaufkonzepte und sonstige Inhalte bleiben urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
  3. Eine:
  • Vervielfältigung,
  • Weitergabe,
  • öffentliche Zugänglichmachung,
  • kommerzielle Weiterverwendung,
  • Nachahmung oder Durchführung durch Dritte

bedarf der vorherigen Zustimmung der Baff GmbH, soweit hierfür entsprechende Schutzrechte bestehen.

  1. Dies gilt insbesondere für individuell entwickelte Veranstaltungs-, Spiel- und Showkonzepte.

25. Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
  2. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

26. Haftung

  1. Die Baff GmbH haftet unbeschränkt:
  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen.
  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung der Baff GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

27. Leistungen Dritter

Soweit die Baff GmbH eine Fremdleistung lediglich vermittelt und dies im Angebot entsprechend kenntlich gemacht wurde, haftet sie nicht für Pflichtverletzungen des jeweiligen externen Vertragspartners.

Eigene Auswahl- oder Vermittlungspflichten der Baff GmbH bleiben hiervon unberührt.

28. Datenschutz

  1. Die Baff GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
  • Bearbeitung von Anfragen,
  • Angebotserstellung,
  • Vertragsabwicklung,
  • Veranstaltungsplanung,
  • Durchführung und Abrechnung.
  1. Soweit für eine Veranstaltung Teilnehmerdaten an die Baff GmbH übermittelt werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Übermittlung datenschutzrechtlich zulässig ist.
  2. Soweit für die konkrete Zusammenarbeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine andere datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen.
  3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf TEAMEVENTS.net.

29. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

30. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber:
  • Kaufmann,
  • juristische Person des öffentlichen Rechts oder
  • öffentlich-rechtliches Sondervermögen,

ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Baff GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

  1. Die Baff GmbH bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

31. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  2. Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
  4. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Teamevents, Firmenevents & Dinnershows für unvergessliche Erlebnisse

Als erfahrene Eventdienstleister begleiten wir Sie bei Ihren unterschiedlichen Events, sei es digitale Events, Live-Events oder eine Kombination von beiden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne von der Planung und Beratung, Locationsuche, über technische Umsetzung wie Tontechnik, Videotechnik, Lichttechnik oder Streaming-Technik bis hin zum Erstellen eines geeigneten zusätzlichen Rahmenprogramms oder Showprogramms.

Wir helfen Ihnen, dass Ihr Event ankommt – immer und überall.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.